OGH 13Ns38/15i

13Ns38/15iObergericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns38/15i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0130NS00038.15I.0528.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Mai 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr.Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Hamid K***** wegen des Vergehens nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 503 Hv 34/15b des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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