OGH 13Ns2/15w

13Ns2/15wObergericht16.01.2015

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns2/15w

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.2015
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0130NS00002.15W.0116.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Jänner 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Michel als weitere Richter in der Maßnahmenvollzugssache gegen Christoph L*****, AZ 21 BE 359/12s des Landesgerichts Linz, über den Antrag des Betroffenen auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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