13Ns49/14f•OGH 13Ns49/14f
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Nordmeyer als weitere Richter in der Strafsache gegen Marko K***** und Franz O***** wegen Vergehen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungs-beiträgen und Zuschlägen nach dem BauarbeiterUrlaubs und Abfertigungsgesetz nach §§ 12 zweiter Fall, 153d Abs 1 StGB, AZ 35 E Hv 62/14p des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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