OGH 12Ns7/14x

12Ns7/14xObergericht19.02.2014

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns7/14x

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2014

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2014 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Hana H***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB, AZ 31 U 117/13h des Bezirksgerichts Döbling, über den Antrag der Beschuldigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Traun delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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