OGH 11Ns79/13a

11Ns79/13aObergericht12.12.2013

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns79/13a

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Dezember 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und Dr. Oshidari als weitere Richter in der Strafsache gegen Patrick F***** wegen des Verbrechens der Dienstentziehung durch Täuschung nach § 11 Abs 2 MilStG und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 7 Hv 54/13t des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.