OGH 12Ns80/13f

12Ns80/13fObergericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns80/13f

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 3. Dezember 2013 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Mag. Michaela O***** und einen weiteren Beschuldigten wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, AZ 135 Bl 41/13z des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anzeige der Ausgeschlossenheit des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll gemäß § 60 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll ist von der Entscheidung über die Beschwerde der Susanna R***** und des Mag. Andreas R***** ausgeschlossen.

An seine Stelle tritt Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz.

Gründe:

Begründung

Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 12 Os 140/13z, 12 Os 141/13x über Beschwerden gegen Beschlüsse des Oberlandgerichts Wien vom 30. September 2013, GZ 21 Bs 310/13m29, und vom 1. Oktober 2013, GZ 21 Bs 310/13m30, zu entscheiden. Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll ist Vorsitzender des zuständigen 12. Senats. Mitglied des entscheidenden Beschwerdesenats war dessen frühere Ehefrau, Richterin des Oberlandesgerichts Mag. Christa Edwards.

Nach § 43 Abs 3 StPO ist ein Richter eines Rechtsmittelgerichts ausgeschlossen, wenn einer seiner Angehörigen im Verfahren als Richter der ersten Instanz tätig gewesen ist.

An die Stelle des daher ausgeschlossenen Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll tritt aufgrund der laufenden Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz (§ 45 Abs 2 StPO).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.