OGH 15Ns60/13m

15Ns60/13mObergericht10.09.2013

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns60/13m

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 10. September 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Jasna C***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 StGB, AZ 24 Hv 72/13y des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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