OGH 12Ns42/13t

12Ns42/13tObergericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns42/13t

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Juli 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Jawad S***** wegen des Vergehens nach § 119 erster Fall FPG, AZ 11 U 78/12y des Bezirksgerichts Baden, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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