OGH 13Ns70/12s

13Ns70/12sObergericht07.12.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns70/12s

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Dezember 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Shiva B***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 14 Hv 145/12z des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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