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12Ns78/12k•OGH 12Ns78/12k
Der Oberste Gerichtshof hat am 14. November 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Pouya M***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 502 Hv 15/12x des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem Landesgericht Korneuburg abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 Abs 1 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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