OGH 13Ns62/12i

13Ns62/12iObergericht30.10.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns62/12i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Oktober 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Oshidari als weitere Richter in der Strafsache gegen Gurmeet K***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 504 Hv 27/12a des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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