OGH 15Ns59/12p

15Ns59/12pObergericht25.10.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns59/12p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. Oktober 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Ramsau S***** wegen des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB, AZ 15 Hv 157/11s des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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