OGH 12Ns64/12a

12Ns64/12aObergericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns64/12a

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 4. September 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafvollzugssache des Yoan Gabriel V*****, AZ 3 BE 109/09s des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über Anregung der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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