Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
13Ns27/07k•OGH 13Ns27/07k
Der Oberste Gerichtshof hat am 11. April 2007 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Mag. Lendl in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Kurz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Erich B***** wegen des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach §§ 15, 209 StGB, AZ 4b Vr 6528/99 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Anzeige der Ausgeschlossenheit der Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Helge Schmucker und des Hofrates des Obersten Gerichtshofes Dr. Michael Danek in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Helge Schmucker und Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Michael Danek sind von der Entscheidung über den Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens im Verfahren AZ 15 Os 134/06d des Obersten Gerichtshofes ausgeschlossen.
Gründe:
Sie sind in dem vom Antrag auf Erneuerung nach § 363a StPO betroffenen Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Verurteilten, AZ 15 Os 17/00, als Richter tätig gewesen (§ 68 Abs 4 StPO).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.