Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
1Nc71/06s•OGH 1Nc71/06s
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der beim Landesgericht Linz zur AZ 31 Nc 4/06z anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers Bernhard W*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 20.900 EUR, folgenden
Beschluss
gefasst:
Zur Entscheidung über den Verfahrenshilfeantrag und zur Verhandlung und Entscheidung über eine allfällige Amtshaftungsklage des Antragstellers wird das Landesgericht St. Pölten als zuständig bestimmt.
Begründung:
Der Antragsteller beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen den Bund mit der Behauptung, richterliche Organe des Oberlandesgerichts Linz hätten ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Vermögensschaden von zumindest 20.900 EUR zugefügt. Das Landesgericht Linz als vom Antragsteller angerufenes Erstgericht legte den Akt mit Verfügung vom 14. 7. 2006 dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG vor.
Der Delegierungstatbestand nach § 9 Abs 4 AHG, der auch ein der Klageführung vorangehendes Verfahren erfasst (RIS-Justiz RS0050123), ist erfüllt, weil der Antragsteller den behaupteten Amtshaftungsanspruch auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Richtern des Oberlandesgerichts Linz stützen will. Die Rechtssache ist daher an ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Linz zu delegieren.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.