Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
9Ob20/06s•OGH 9Ob20/06s
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Heinrich H*****, vertreten durch Dr. Madeleine Zingher, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Margit T*****, vertreten durch Dr. Franz Drahos, Rechtsanwalt in Wien, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 23. November 2005, GZ 41 R 240/05f-19, den Beschluss
gefasst:
Die Rückziehung der außerordentlichen Revision wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Revisionswerberin zog ihre außerordentliche Revision mit Schriftsatz vom 24. 4. 2006 zurück.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.