OGH 1Nd14/99

1Nd14/99Obergericht09.08.1999

Gesamter Gesetzestext

OGH 1Nd14/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.1999

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede B*****, vertreten durch Dr. Ewald Weiss, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen 150.979,84 S sA infolge Aktenvorlage durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (AZ 33 Cg 23/99s) zur Fällung einer Delegierungsentscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG folgenden

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung des beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 33 Cg 23/99s anhängigen Amtshaftungsverfahrens wird das Landesgericht Linz als zuständig bestimmt.

Begründung

Begründung:

Die Klägerin begehrte vom beklagten Rechtsträger den Zuspruch von 150.979,84 S sA aus dem Titel der Amtshaftung mit dem Vorbringen, richterliche Organe des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien als Rechtsmittelgericht hätten ihr in einem Zivilverfahren nach § 78 UrhG durch eine unrichtige Entscheidung einen Vermögensschaden in Höhe des Klagsbetrags zugefügt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien legte die dort am 9. Juli 1999 eingebrachte Amtshaftungsklage dem Obersten Gerichtshof zur Fällung einer Delegierungsentscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG vor.

Schon die Behauptung der klagenden Partei, Richter des Oberlandesgerichts Wien als Rechtsmittelinstanz hätten den eingeklagten Vermögensschaden durch eine unvertretbar fehlerhafte Senatsentscheidung gegen sie rechtswidrig und schuldhaft verursacht, verwirklicht den Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG, sodaß ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zu bestimmen ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.