AUSL EGMR Bsw24573/94

Bsw24573/94Übriges Gericht29.04.1997

Gesamter Gesetzestext

AUSL EGMR Bsw24573/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1997

Kopf

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Beschwerdesache H. L. R. gegen Frankreich, Urteil vom 29.4.1997, Bsw. 24573/94.

Spruch

Art. 3 EMRK - Anwendbarkeit von Art. 3 EMRK, wenn bei Abschiebung Gefahr nicht von staatlicher Seite ausgeht.

Keine Verletzung von Art. 3 EMRK (15:6 Stimmen).

Begründung

Begründung:

Sachverhalt:

Der Bf., ein kolumb. Staatsangehöriger, wurde bei der Einreise nach Frankreich des Drogenschmuggels überführt. Es wurde über ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt, das aber nicht vollstreckt wurde. Alle Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos.

Rechtsausführungen:

Der Bf. behauptet, dass er im Falle seiner Abschiebung nach Kolumbien Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung iSd. Art. 3 EMRK ausgesetzt wäre.

Zunächst war die Anwendbarkeit von Art. 3 EMRK zu prüfen, da die vom Bf. behauptete Gefahr nicht von staatlicher Seite ausging, sondern von der kolumb. Drogenmafia wegen seiner Aussagen gegenüber den franz. Behörden. Die kolumb. Behörden seien nicht in der Lage, den Bf. vor solchen Racheakten zu schützen.

Im Hinblick auf den absoluten Charakter des durch Art. 3 EMRK garantierten Rechtes ist es nicht auszuschließen, dass Art. 3 EMRK auch dann Anwendung finden kann, wenn die Gefahr nicht von staatl. Seite ausgeht. Es muss jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die Gefahr eine unmittelbar drohende ist und die staatl. Autoritäten nicht in der Lage sind, die betreffende Person ausreichend vor dieser Gefahr zu schützen. Dies alles konnte jedoch vom Bf. nicht ausreichend dargelegt werden. Keine Verletzung von Art. 3 EMRK (15:6 Stimmen; Sondervoten der Richter De Meyer, Pekkanen, Thór Vilhjálmsson, Lopes Rocha, Lohmus und Jambrek).

Anm.: Vgl. die vom GH zitierten Fälle Soering/GB, Urteil v. 7.7.1989, A/161, Cruz Varas ua/S, Urteil v. 20.3.1991, A/201, Vilvarajah ua/UK, Urteil v. 30.10.1991, A/215 (vgl. NL 92/1/7), Chahal/UK, Urteil v.15.11.1996 (= NL 96/6/8), Ahmed/A, Urteil v. 17.12.1996 (= NL 97/1/8).

Anm.: Die Kms. hat in ihrem Ber. v. 17.12.1995 (= NL 96/3/3) festgestellt, dass eine Abschiebung des Bf. nach Kolumbien Art. 3 EMRK verletzen würde (19:10 Stimmen).

Hinweis:

Das vorliegende Dokument über das Urteil des EGMR vom 29.4.1997, 24573/94, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1997, 92) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.

Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):

www.menschenrechte.ac.at/orig/97_3/H.L.R..pdf

Das Original des Urteils ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.

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