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Bsw21893/93•AUSL EKMR Bsw21893/93
Europäische Kommission für Menschenrechte, Plenum, Beschwerdesache Hüseyin Akdivar gegen die Türkei, Bericht vom 26.10.1995, Bsw. 21893/93.
Art. 3 EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 1 1. ZP EMRK - Zerstörung eines Dorfes durch türkische Militärtruppen.
Verletzung von Art. 3 EMRK (14:5 Stimmen).
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (12:7 Stimmen).
Verletzung von Art. 8 EMRK (18:1 Stimmen).
Verletzung von Art. 13 EMRK (12:7 Stimmen).
Verletzung von Art. 1 1. ZP EMRK (18:1 Stimmen).
Begründung:
Sachverhalt:
Die Bf., acht türk. Dorfbewohner, behaupten, in der Nacht des 10.11.1992 hätten türk. Militärtruppen auf der Suche nach Terroristen der Partizanis Karkadani Kurdistani (PKK) ihre Häuser zerstört und sie zum Verlassen ihres Dorfes gezwungen. Die türk. Reg. bestreitet dies. Bereits im Juli desselben Jahres hatte ein Angriff der PKK auf das Dorf stattgefunden. Danach hätten die Dorfbewohner selbst begonnen, ihre Häuser zu verlassen; nicht die türk. Streitkräfte, sondern Angehörige der PKK hätten das Dorf zerstört.
Rechtsausführungen:
Die Kms. stellt eine Verletzung der Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, 14:5 Stimmen), Art. 6 (1) EMRK (Recht auf ein faires Verfahren bzw. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, 12:7 Stimmen), Art. 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben, 18:1 Stimmen), Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Bsw. vor einer nationalen Instanz, 12:7 Stimmen) und Art. 1 1.ZP EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums, 18:1 Stimmen) fest.
Hinweis:
Das vorliegende Dokument über den Bericht der EKMR vom 26.10.1995, Bsw. 21893/93, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1996,12) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.
Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):
www.menschenrechte.ac.at/orig/96_1/Akdivar.pdf
Das Original des Berichts ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.
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