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1Ob15/94(1Ob16/94)•OGH 1Ob15/94(1Ob16/94)
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sportanglerbund V*****, vertreten durch Dr.Franz Hitzenberger und Dr. Otto Urban, Rechtsanwälte in Vöcklabruck, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, sowie ihrer Nebenintervenienten 1) Dr.Johann A*****, 2) Jutta F*****, vertreten durch Dr.Arnold Richter und Dr.Thomas Richter, Rechtsanwälte in Linz, 3) Dipl.Ing.Heimo H*****, vertreten durch Dr.Franz Gütlbauer, Rechtsanwalt in Wels, und
Beschluß
gefaßt:
Im Teilurteil vom 23.November 1994, 1 Ob 15, 16/94, wird der Schreibfehler dahingehend berichtigt, daß in seinem Spruch (Punkt 2.) sowie in seinen Entscheidungsgründen (Seite 14 der Urteilsausfertigung) der Ausdruck "Boje A 4552" durch "Boje A 4252" zu ersetzen ist (§ 419 ZPO).
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