Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
9ObA158/94•OGH 9ObA158/94
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag.Eva-Maria Sand und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Siegfried R*****, vertreten durch Dr.Martin Holzer, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, wider die beklagte Partei Fa.G*****, vertreten durch Dr.Robert Obermann, Rechtsanwalt in Kapfenberg, wegen 163.984,90 S sA, den
Beschluß
gefaßt:
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 28.September 1994, GZ 9 ObA 158/94-33, wird dahingehend berichtigt, daß der zweite Absatz des Spruches (Kostenentscheidung) zu lauten hat:
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 9.135 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.522,50 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Begründung:
Durch ein offfensichtliches Versehen wurden bei der Kostenentscheidung der im Spruch genannten Entscheidung die Parteien des Verfahrens verwechselt. Dieser Fehler war zu berichtigen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.