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8Ob623/93•OGH 8Ob623/93
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E. Huber, Dr.Jelinek, Dr.Rohrer und Dr.I. Huber als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 9.7.1983 geborenen mj.Martina M***** und der am 7.2.1986 geborenen mj.Michaela M***** den
Beschluß
gefaßt:
Der Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 14.10.1993, GZ 8 Ob 623/93, wird dahin berichtigt, daß es auf Seite 1 in der zwölften Zeile statt "GZ 47 R 294/93-77" richtig "43 R 394/93-77" zu lauten hat.
Begründung:
Die Geschäftszahl des angefochtenen rekursgerichtlichen Beschlusses wurde im Beschluß des Obersten Gerichtshofes versehentlich unrichtig angegeben; diese offenbare Unrichtigkeit wird hierauf berichtigt.
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