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9ObA189/93(9ObA190/93)•OGH 9ObA189/93(9ObA190/93)
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Eberhard Piso und Martin Pohnitzer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1.) M***** K*****, Bäckergeselle, ***** und 2.) K***** R*****, Konditorgeselle, ***** beide vertreten durch Dr.Peter Mussi, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei***** F***** L*****, vertreten durch Dr.F.Müller-Stobl und Dr.Robert Kugler, Rechtsanwälte in Klagenfurt, wegen zu 1.) 80.887,95 S sA und 2.) 102.017,34 S sA, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Die Rechtssache wird dem Erstgericht zur Entscheidung über den Antrag der Kläger auf Berichtigung des Urteiles vom 15.7.1992 zurückgestellt.
Begründung:
Die Kläger stellten in der Revision den Antrag, das Urteil des Erstgerichtes gemäß § 419 ZPO durch ergänzende Feststellungen über die Inanspruchnahme von Bankdarlehen durch die sie (infolge finanzieller Schwierigkeiten) und die Höhe des für diese Darlehen zu entrichtenden Zinssatzes zu ergänzen.
Das gemäß § 419 Abs 1 ZPO zur Entscheidung über diesen Antrag zuständige Erstgericht wird den Akt nach Rechtskraft des hierüber ergehenden Beschlusses wieder vorzulegen haben.
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