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6Ob505/92•OGH 6Ob505/92
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Redl, Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Kinder Gerhild ***** und Harald ***** R*****, wohnhaft bei ihrer Mutter Ingrid R*****, vertreten durch Dr.Lutz Hötzl, Dr.Manfred Michalek und Dr.Karl F.Leutgeb, Rechtsanwälte in Wien, wegen Festsetzung eines erhöhten Unterhaltsbetrages, der ihnen von ihrem Vater Mag.Hans R*****, vertreten durch Dr.Friedrich Frühwald, Rechtsanwalt in Wien, zu leisten ist, folgenden
Berichtigungsbeschluß
gefaßt:
Der Aufhebungsbeschluß vom 23.Januar 1992 wird in seinem Spruch derart berichtigt, daß es in dessen fünfter und sechster Zeile anstelle der Jahreszahl "1988" richtig "1989" und in der sechsten Zeile anstatt der Jahreszahl "1989" richtig "1990" heißen soll.
Begründung:
Bei Abfassung des Spruches unterliefen, wie aus der Begründung ersichtlich, offenbare Schreibfehler, die gemäß § 419 ZPO zu berichtigen waren.
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