OGH 6Ob505/92

6Ob505/92Obergericht01.10.1992

Gesamter Gesetzestext

OGH 6Ob505/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1992

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Redl, Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Kinder Gerhild ***** und Harald ***** R*****, wohnhaft bei ihrer Mutter Ingrid R*****, vertreten durch Dr.Lutz Hötzl, Dr.Manfred Michalek und Dr.Karl F.Leutgeb, Rechtsanwälte in Wien, wegen Festsetzung eines erhöhten Unterhaltsbetrages, der ihnen von ihrem Vater Mag.Hans R*****, vertreten durch Dr.Friedrich Frühwald, Rechtsanwalt in Wien, zu leisten ist, folgenden

Berichtigungsbeschluß

gefaßt:

Spruch

Der Aufhebungsbeschluß vom 23.Januar 1992 wird in seinem Spruch derart berichtigt, daß es in dessen fünfter und sechster Zeile anstelle der Jahreszahl "1988" richtig "1989" und in der sechsten Zeile anstatt der Jahreszahl "1989" richtig "1990" heißen soll.

Begründung

Begründung:

Bei Abfassung des Spruches unterliefen, wie aus der Begründung ersichtlich, offenbare Schreibfehler, die gemäß § 419 ZPO zu berichtigen waren.

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