Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
15Os6/89•OGH 15Os6/89
Der Oberste Gerichtshof hat am 17.Jänner 1989 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Dr. Reisenleitner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Kuch als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Tegischer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Otto S*** wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ Vr 1465/87 des Kreisgerichtes Wels, über die als "Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete Beschwerde des Privatbeteiligten Dipl.Ing. Wilhelm P*** (im eigenen Namen sowie im Namen verschiedener Gesellschaften und einer anderen Person) gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 15.Dezember 1987, GZ 15 Ns 23/87-6, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen,
w e i l
ein derartiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofes über Ablehnungsanträge in der Prozeßordnung nicht vorgesehen ist.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.