OGH 15Os6/89

15Os6/89Obergericht17.01.1989

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Os6/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1989

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 17.Jänner 1989 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Dr. Reisenleitner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Kuch als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Tegischer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Otto S*** wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ Vr 1465/87 des Kreisgerichtes Wels, über die als "Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete Beschwerde des Privatbeteiligten Dipl.Ing. Wilhelm P*** (im eigenen Namen sowie im Namen verschiedener Gesellschaften und einer anderen Person) gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 15.Dezember 1987, GZ 15 Ns 23/87-6, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen,

w e i l

Begründung

ein derartiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Obersten

Gerichtshofes über Ablehnungsanträge in der Prozeßordnung nicht vorgesehen ist.

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