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E1131/2026•Verfassungsgerichtshof E1131/2026
E1131/2026Verfassungsgericht23.06.2026
Raumordnung, Raumplanung örtliche, Widmung, Bindung (der Verwaltungsgerichte an VfGH), Grundlagenforschung, Nachbarrechte, Baurecht, Flächenwidmungsplan
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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