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E1920/2026•Verfassungsgerichtshof E1920/2026
E1920/2026Verfassungsgericht19.06.2026
VfGH / Wirkung aufschiebende, Informationsfreiheit, Parteistellung, VfGH / Legitimation, Rechtsschutz, Datenschutz, Landesverwaltungsgericht
I.Dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird, soweit er sich auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 27. Mai 2026, ZLVwG-2026/14/0927-16, bezieht, Folge gegeben.
II.Im Übrigen wird dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, keine Folge gegeben.
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