Verfassungsgerichtshof V9/2026

V9/2026Verfassungsgericht15.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V9/2026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:V9.2026

Spruch

I.Soweit sich der Antrag gegen den 1. Teil der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabeverordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Straß in Steiermark vom 15. Dezember 2022, Beschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Straß in Steiermark vom 16. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2022, richtet, wird er abgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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