Verfassungsgerichtshof E1435/2026

E1435/2026Verfassungsgericht15.06.2026

Regest

Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Gesellschaftsrecht, Betriebsvermögen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1435/2026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E1435.2026

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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