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E1435/2026•Verfassungsgerichtshof E1435/2026
E1435/2026Verfassungsgericht15.06.2026
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Gesellschaftsrecht, Betriebsvermögen
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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