Verfassungsgerichtshof E256/2026 ua

E256/2026 uaVerfassungsgericht28.04.2026

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E256/2026 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E256.2026

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.772,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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