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E4069/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E4069/2025 ua
E4069/2025 uaVerfassungsgericht28.04.2026
VfGH / Ablehnung, Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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