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E318/2026 ua•Verfassungsgerichtshof E318/2026 ua
E318/2026 uaVerfassungsgericht18.03.2026
Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, Rechtsstaatsprinzip
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.458,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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