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E4133/2025•Verfassungsgerichtshof E4133/2025
E4133/2025Verfassungsgericht18.03.2026
VfGH / Anlassfall, Kinder, Auskunftsrecht, Kindschaftsrecht
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.798,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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