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E3939/2025•Verfassungsgerichtshof E3939/2025
E3939/2025Verfassungsgericht18.03.2026
VfGH / Anlassfall, Kinder, Auskunftsrecht, Kindschaftsrecht
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.798,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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