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E3895/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E3895/2025 ua
E3895/2025 uaVerfassungsgericht18.03.2026
Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, Rechtsstaatsprinzip
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.772,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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