Verfassungsgerichtshof E3663/2025

E3663/2025Verfassungsgericht18.03.2026

Regest

Fremdenrecht, Schubhaft, Entscheidungsbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3663/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E3663.2025

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.144,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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