Verfassungsgerichtshof E2530/2025 ua

E2530/2025 uaVerfassungsgericht18.03.2026

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2530/2025 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E2530.2025

Spruch

I.Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

II.Kosten werden nicht zugesprochen.

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