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V100/2025 (V100/2025-19)•Verfassungsgerichtshof V100/2025 (V100/2025-19)
V100/2025 (V100/2025-19)Verfassungsgericht17.03.2026
Tierschutz, Hunde, Ausbildung, Kompetenz Bund - Länder, Versteinerungstheorie, Rechtspolitik, Sicherheitspolizei örtliche, Wirkungsbereich eigener, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Individualantrag
I.1. §2 Abs4 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl II Nr 56/2012, idF BGBl II Nr 33/2025 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
II.Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, den Antragstellern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.248,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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