Verfassungsgerichtshof E1651/2025 ua

E1651/2025 uaVerfassungsgericht17.03.2026

Regest

VfGH / Anlassfall, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Legitimation, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1651/2025 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E1651.2025

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Erkenntnisse in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Erkenntnisse werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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