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E4881/2024 ua•Verfassungsgerichtshof E4881/2024 ua
E4881/2024 uaVerfassungsgericht17.03.2026
VfGH / Anlassfall, Kinder- und Jugendhilfe
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden im angefochtenen Umfang aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 6.235,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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