Verfassungsgerichtshof E2952/2024

E2952/2024Verfassungsgericht17.03.2026

Regest

VfGH / Anlassfall, Kinder, Auskunftsrecht, Privat- und Familienleben, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendfürsorge, Kindschaftsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2952/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E2952.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung von verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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