Verfassungsgerichtshof E2467/2024

E2467/2024Verfassungsgericht17.03.2026

Regest

VfGH / Anlassfall, Wehrrecht, Dienstrecht, Erlass, Privat- und Familienleben, Verordnungsbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2467/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E2467.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit mit diesem über seine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht entschieden wird, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Landesverteidigung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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