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E2119/2025•Verfassungsgerichtshof E2119/2025
E2119/2025Verfassungsgericht10.03.2026
Asylrecht, Entscheidungsverkündung, Entscheidungsbegründung, Verhandlung mündliche, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rückkehrentscheidung, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene mündlich verkündete Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.484, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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