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G134/2025 ua•Verfassungsgerichtshof G134/2025 ua
G134/2025 uaVerfassungsgericht05.03.2026
Sozialhilfe, Unterhalt, Mindestsicherung, Auslegung verfassungskonforme, Rechtspolitik, Einkünfte, Zivilrecht
Die
Wort- und Zeichenfolge
"sowie jener Teil des Einkommens des im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw des Lebensgefährten, der eine für diese Person gemäß §5 vorgesehene Bemessungsgrundlage übersteigt"
in §7 Abs1 SozialhilfeGrundsatzgesetz, BGBl I Nr 41/2019
, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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