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E2632/2025•Verfassungsgerichtshof E2632/2025
E2632/2025Verfassungsgericht03.03.2026
Asylrecht / Vulnerabilität, Kinder, Verhandlung mündliche, EU-Recht, Entscheidungsbegründung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 3.144,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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