Verfassungsgerichtshof A20/2025

A20/2025Verfassungsgericht03.03.2026

Regest

VfGH / Klagen, Staatshaftung, Ausgleichszulage, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A20/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:A20.2025

Spruch

I.Die Klage wird zurückgewiesen.

II.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreterin die Prozesskosten in Höhe von € 574,04 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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