Verfassungsgerichtshof E230/2026 ua

E230/2026 uaVerfassungsgericht02.03.2026

Regest

Adel, Namensrecht, Personenstandswesen, Privat- und Familienleben, demokratisches Grundprinzip, Zivilrecht, Passwesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E230/2026 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E230.2026

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch die angefochtenen Erkenntnisse in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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