Verfassungsgerichtshof E4201/2025

E4201/2025Verfassungsgericht02.03.2026

Regest

Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Derogation materielle, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Raumplanung örtliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4201/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E4201.2025

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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