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E4201/2025•Verfassungsgerichtshof E4201/2025
E4201/2025Verfassungsgericht02.03.2026
Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Derogation materielle, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Raumplanung örtliche
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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