Verfassungsgerichtshof E3830/2025

E3830/2025Verfassungsgericht02.03.2026

Regest

Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Privat- und Familienleben, Verhandlung mündliche, Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3830/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E3830.2025

Spruch

I.1.Die Beschwerdeführerin ist durch Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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