Verfassungsgerichtshof E2363/2025 ua

E2363/2025 uaVerfassungsgericht02.03.2026

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2363/2025 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E2363.2025

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.615,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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